Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen
Kindergarten und Grundschule
RdErl. d. Ministeriums für Schule,
Jugend und Kinder
v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 – 41448
Eltern und
Kindergärten brauchen eine klare Orientierung, worauf die Arbeit in der
Grundschule aufbaut. Diese Orientierung soll sowohl durch ein
Schulfähigkeitsprofil als auch durch eine Bildungsvereinbarung des Ministeriums
für Schule, Jugend und Kinder als der Obersten Landesjugendbehörde mit den
Trägerverbänden über die Grundsätze der Bildungsarbeit in den
Kindertageseinrichtungen gegeben werden.
Ziel
des Schulfähigkeitsprofils und der Bildungsvereinbarung ist es, zu einer
besseren Verzahnung der elementaren und der schulischen Bildung und Erziehung
beizutragen, neue Impulse zu geben und jedes Kind im Kindergarten und in der
Grundschule seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern.
Das
Schulfähigkeitsprofil stellt aus Sicht der schulischen Anforderungen in
systematischer Form jene Kompetenzbereiche zusammen, die als grundlegende
Voraussetzung für erfolgreiches Lernen gelten und dient damit als
Förderorientierung in den Kindertageseinrichtungen und in der
Schuleingangsphase. Dabei greift es das auf, was in vielen Kindergärten und
Grundschulen bereits gute Praxis ist.
In
Verbindung mit dem Rahmenkonzept "Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und
Grundschule" (BASS 12-21 Nr.5) soll das Schulfähigkeitsprofil erstmals im
Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2004/2005 den pädagogischen
Fachkräften in den Kindergärten und den Lehrkräften der Grundschulen eine
Orientierung für Gespräche mit den Erziehungsberechtigten geben.
Das
Schulfähigkeitsprofil hat empfehlenden Charakter. Es geht allen Grundschulen
und den Kindergärten in Nordrhein-Westfalen in Form einer Handreichung zu.
Ebenso wird das Schulfähigkeitsprofil allen
Sonderschulen des Primarbereichs zur Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe der
jeweils zuständigen Schulaufsicht, die Einsatzmöglichkeiten des
Schulfähigkeitsprofils unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in
den Sonderschulen des Primarbereichs mit den Schulen zu beraten.
MBl.
NRW. 2003 S. 682.